Angebote und Leistungen
Schriesheimer Hof 1
In dieser Wohngruppe bieten wir Platz für acht Mütter/Väter und 10 Kinder.
Hier betreuen wir Schwangere und Mütter/Väter, die aufgrund ihrer aktuellen Lebenssituation stationäre Unterstützung benötigen. Erklärtes Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist es, Eltern mit ihren Kindern auf dem Weg in ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu begleiten.
Alle Räume der Wohngruppe sind freundlich und kindgerecht gestaltet. Es stehen großzügige Zwei-Zimmer-Wohnungen mit Wickeltisch und Kinderbetten sowie ein Spielzimmer, Büros und eine Gemeinschaftsküche mit Aufenthaltsraum zur Verfügung. Jede Wohnung verfügt über ein eigenes Badezimmer. Außerdem steht ein Fitness- und Bastelraum zur Verfügung. Es gibt Funktionsräume mit Waschmaschinen und Trocknern und einen Raum für die Unterbringung von Kinderwägen.
Kinderkrippe Regenbogenland
In unserer einrichtungsinternen Kinderkrippe betreuen wir bis zu 10 Kinder bis sie ihren dritten Geburtstag erreicht haben.
Das tägliche Betreuungsangebot beginnt um 8.00 Uhr und endet um 16.30 Uhr.
Die Tagesbetreuung für Kleinkinder bis zu ihrem dritten Geburtstag innerhalb unserer Einrichtung ist neben der Betreuung der Mütter selbst ein sehr wichtiger und entscheidender Bestandteil im Rahmen unserer Mutter-Vater-Kind Maßnahmen.
Sie findet in eigens für die Klein-Kind-Betreuung (KKB) angemieteten Räumen statt. Die Kinder können sich hier in einem altersgerechten Umfeld bewegen und entwickeln.
Betreutes Apartmentwohnen
Das Betreute Appartementwohnen bietet Müttern und Vätern mit ihren Kindern die Chance, sich im Anschluss an ihren stationären Aufenthalt in einem ambulanten Setting zu beweisen und auf ein selbständiges Leben mit ihren Kindern vorzubereiten.
Wir stellen insgesamt 10 Plätze für Mütter und Väter und bis zu 18 Plätze für deren Kinder in Wilhelmsfeld und Schriesheim zur Verfügung. Außerdem verfügen wir im Rahmen des sog. Akkumulierten Einzelwohnens über zwei Zwei-Zimmer-Wohnungen, je mit Küchenanteil, direkt am stationären Bereich des Schriesheimer Hofs, die für die Aufnahme von externen Müttern oder Vätern mit ihren Kindern vorgesehen ist.
Sowohl für die Entwicklungsziele der Mütter und Väter als auch für die der dazugehörigen Kinder bedeutet der Übergang ins Betreute Appartement Wohnen eine Verschiebung des Fokus weg von vom Leben in der Gemeinschaft einer Wohngruppe und hin zur Individualisierung. Dies birgt sowohl neue Perspektiven als auch neue Herausforderungen.
Die zentrale Anlaufstelle für alle Mütter und Väter ist das Büro der Bereichsleitung für das Betreute Appartement Wohnen in der Talstraße 136 in 69198 Schriesheim.
Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH
Unser Angebot SPFH ist eine ambulante Hilfeform im Rahmen von Hilfen zur Erziehung gem. § 27 i.V. mit § 31 SGB VIII, die Familien in ihrem jeweiligen Lebensumfeld unterstützt.
Auf der Grundlage eines systemischen Ansatzes richtet sich unser Leistungsangebot vor allem an Familien mit besonderen Belastungssituationen oder Krisen und solche mit Verständigungs- und Beziehungsproblemen auf der Eltern- und Kind-Ebene, die von den Familienmitgliedern nicht ohne fachliche Unterstützung bewältigt werden können.
Die Maßnahme SPFH findet überwiegend im gewohnten häuslichen Umfeld in Form von Eltern- und Familiengesprächen sowie im näheren und weiteren Sozialraum (Lehrergespräche, Behördengänge, Freizeitaktivitäten) statt.
Die MitarbeiterInnen im Bereich sozialpädagogische Familienhilfe SPFH sind persönlich über ein Diensthandy oder das Büro von Hestia e.V. erreichbar. Darüber hinaus stehen zwei Insofern erfahrene Fachkräfte zur Verfügung.
Leistungen
Die nachfolgende Auflistung unseres Leistungsangebots stellt vorab einen Überblick über unsere Leistungen dar und ist nicht abschließend. Bei Fragen sind wir jederzeit erreichbar und geben gerne Auskunft.
Individuelle Zusatzleistung (IZL)
Individuelle Zusatzleistungen sind nicht in den vereinbarten Regelleistungen enthalten. Sie können im Rahmen der Hilfe- und Förderplanung vereinbart werden, wenn die Leistungen gemäß dem individuellen Bedarf der Schwangeren, der Mütter und Väter und deren Kinder erforderlich sind, erbracht und genutzt werden. Dabei ist der § 10 SGB VIII zu beachten.
Leistungsmodul:
Ein Leistungsmodul kommt zum Tragen, wenn der Unterstützungsbedarf bei der Schwangerschaft und Geburt hoch ist, und die Eigenmotivation der Mutter, des Vaters nicht ausreicht. Die Familie erhält in diesem Fall eine Einzelbetreuung in einem Umfang von 12 Stunden in der Woche über einen Zeitraum von 14 Wochen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung während des Mutterschutzes).